CORONA-INFO

Zur gültigen Corona-Verordnung Sport

HYGIENEKONZEPT

RSV Oggenhausen

 

Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind grundsätzlich einzuhalten.

ALLGEMEINES

Das nachfolgend aufgeführte Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in der Turn- und Festhalle Oggenhausen ist eine Konkretisierung der Vorgaben des Landes Baden-Württemberg gemäß der Corona-Verordnung vom 23.06.2020. Das Konzept baut auf den Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Spitzenfachverbände in den Sportarten und Angeboten auf, die im Rad und Sportverein Oggenhausen angeboten werden. Das Konzept ist einerseits so aufgebaut, dass für die einzelnen Sportstätten, die für den Freiluftbetrieb geeignet sind, entsprechende Hygiene-, Abstands-, Nutzungs- und Kontrollregelungen beschrieben werden.

 

HYGIENEKONZEPT

 

Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind grundsätzlich einzuhalten.

Die Hygieneartikel werden vom Abteilungsleiter/Trainer bereitgestellt. In

  1. Der Sportverein RSV Oggenhausen stellt die Hygieneartikel bereit, d.h.
  • Hand-Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt)
  • Desinfektionsmittel (gemäß der behördlichen Vorgabe) für Gegenstände, Sportgeräte, Ablageflächen etc.

 

  1. Regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf. Füße durch die Teilnehmer*innen
  • Beim Zutritt auf das Sportgelände
  • nach dem Toilettengang
  • in der Pause
  • bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren.

 

  1. Regelmäßige Desinfektion vor und nach jedem Training
  • Sportgeräte (Kleingeräte, Matten etc. o Ablageflächen)

 

  1. Toiletten
  • Toiletten sind im EG zu finden, während der Nutzungszeiten der Anlage geöffnet und werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
  • Es ist von den Teilnehmer*innen sicherzustellen, dass sich während der Toilettenbenutzung nur eine Person pro Toilettenraum aufhält.
  • Die Hygieneartikel wie Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher werden ausreichend vom Sportverein in Abstimmung mit der Gemeinde bereitgestellt.
  • Die Toilettenräume werden regelmäßig ausreichend belüftet.

  1. Umkleiden und Duschräume
  • Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern möglich. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist von den Nutzerinnen und Nutzern zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
  1. Laufwege
  • Auf den Laufwegen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern einzuhalten.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Nutzerinnen und Nutzer einzeln eintreten.

 

  1. Gruppenwechsel – Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen:
  • ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen.
  • der/die Übungsleiter*in hat vorab dafür zu sorgen, dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände betreten.
  • sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die Abstandsregel zu achten.
  • bringende bzw. abholende Eltern müssen ebenfalls Abstand untereinander wahren.
  • die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben.
  • auf zügiges Verlassen des Trainingsgeländes hinweisen.
  • die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die vorhergehende Trainingsgruppe das Gelände vollständig verlassen hat.
  • gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im Vorfeld oder Nachgang des Trainings auf dem Sportgelände sind untersagt. Im öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
  • Die Zeit des Gruppenwechsels wird, wenn für das Training notwendig, zum Desinfizieren der Geräte genutzt.

 

  1. Abstand halten
  • Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) sollte von allen Teilnehmer*innen immer eingehalten werden, sowohl beim Betreten als auch Verlassen des Sportgeländes.
  • In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.

 

  1. Für die Einhaltung des Hygienekonzepts sind die Trainer*innen und Teilnehmer*innen verantwortlich. Für die Gesamtkoordinierung des Hygienekonzeptes ist der Hygiene-Beauftragte Alexander Schuh verantwortlich.

 

TRAININGSGRUPPENKONZEPT

  1. Größe und Abstandsregeln
  • Es gibt keine Beschränkung der Teilnehmerzahl, alle Personen die am Training teilnehmen müssen einen 3G Nachweis haben. Wobei ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein darf und ein PCR max. 48 Stunden.
  • Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten wird ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten. Davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen. Hier gilt die Abstandsregelung zeitweise nicht.

 

  1. Trainingsinhalte
  • Die Trainingsinhalte, die unter den gegebenen Umständen und Raumvorgaben trainiert werden dürfen, sind in den Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände festgelegt. Die Trainer*innen müssen sich an diesen Empfehlungen orientieren. Dabei steht die Gesundheit des Teilnehmers immer im Vordergrund.

 

  1. Personenkreis
  • Im Trainingsbetrieb sollten ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden).
  • Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und Teilnehmende).
  • Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.

 

  1. Anwesenheitslisten
  • In jeder Trainingsstunde die Teilnehmerliste durch den/die Übungsleiter*in auf Anwesenheit zu überprüfen. Die Anwesenheitsliste enthält Angaben zu Trainingsdatum, Trainingsort, ÜL-Name und TN-Name jeweils mit Anschrift, Emailadresse sowie Telefon), damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
  • Die ausgefüllten Listen werden zeitnah an einer zentralen Stelle im Verein abgelegt, um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt aushändigen zu können.
  • Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten.

 

  1. Gesundheitsprüfung
  • Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich.
  • Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) und mit ärztlichem Attest wieder am Training teilnehmen. Der/die Übungsleiter*in hat dies vor jedem Training abzufragen.

 

  1. Erste-Hilfe
  • Der Erste-Hilfe-Koffer ist im Geräteraum deponiert. Er wird regelmäßig vom Hygiene-Beauftragten auf Vollständigkeit überprüft werden.
  • Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten.

Informationen zu Erste-Hilfe in Corona-Zeiten finden sich z. B. auf der Internetseite des ADAC (https://www.adac.de/verkehr/erste-hilfe-corona/).